Verpackungsmüll

NUDEC verwaltet die RAP (erweiterte Herstellerverantwortung) der Verpackung seiner Produkte und hält das Abfallgesetz 7/2022 ein

In Spanien, wie auch in anderen europäischen Ländern, wurde an der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2018/852 und 2019/904 gearbeitet. Mit der Richtlinie RD 1055/2022 soll die Vermeidung von Verpackungsabfällen (definiert als jedes Produkt, das zur Aufbewahrung, zum Schutz, zur Handhabung, zum Vertrieb und zur Präsentation von Waren verwendet wird) gefördert werden. Außerdem wird das verbindliche System der erweiterten Herstellerverantwortung entwickelt. Dabei werden die Kosten für die Bewirtschaftung dieser Abfälle nach Kreislaufwirtschaftskriterien übernommen, unabhängig vom Material.

Für die externe Entsorgung der Verpackungsabfälle unserer Produkte arbeiten wir zusammen mit:

Informationen zum korrekten Recycling von Verpackungen

Das Recycling gebrauchter Verpackungen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern trägt auch zum Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen der Erde bei. Wir stellen Ihnen die uns zur Verfügung stehenden Informationen zu den Herstellungsmaterialien der Verpackungen zur Verfügung, mit denen wir unsere Produkte schützen (wir haften nicht für etwaige falsche Informationen unserer Lieferanten). 

Wiederverwenden oder verwerten Sie alles, was Sie können, und konsultieren Sie nach der Verwendung die Vorschriften Ihrer Gemeinde, um die ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung zu bestätigen.

Holzpalette | RIC ’50 FOR‘

Das Verkaufsformat unserer Kunststoffplatten ist die Palette, auf der wir abhängig von der Dicke der Platte und seinen Abmessungen eine bestimmte Menge stapeln, die die Qualität des Produkts erhält und seinen Transport erleichtert. Sie können die Anzahl der Platten die wir auf jede Palette legen, anhand der Maße und Referenzen im Produktpallette überprüfen.

♲ Unsere Paletten werden auf Bestellung aus Frischholz gefertigt (um die Qualität unserer Produkte zu gewährleisten) und sind daher ein potenziell wiederverwendbares Element von sehr guter Qualität.

Wellpappenfolie | RIC ’20 PAP‘

Wir platzieren eine Pappe darunter, damit die Kunststoffplatten nicht mit dem Holz in Kontakt kommen und ein weiteres darüber, um sie vor äußeren Einflüssen zu schützen. Dieses Material kann leicht in kleinere Stücke geschnitten und wiederverwendet werden.

♲ Material 100 % recycelten Ursprungs.

Kappen aus Pressspan | RIC ’21 PAP‘

Wir platzieren Kappen auf den Ecken und am oberen Rand der Palette, um zu verhindern, dass die Kunststoffplatten im Falle eines versehentlichen Stoßes an den Ecken abplatzen. Es handelt sich um ein wiederverwendbares Material.

♲ Material 100 % recycelten Ursprungs.

Stretchfolie | RIC ‚4 LDPE‘

Um die Palette vor Staub zu schützen, wickeln wir fünf Schichten (gemäß unseren Produktverpackungsanweisungen) 23-Mikron-Stretchfolie um sie herum.

♲ Material 30 % recycelten Ursprungs.

Siegel | RIC ‚5 PP‘

Wir verwenden ein Minimum an Kunststoffsiegeln, um sicherzustellen, dass das Produkt vollständig von äußeren Einflüssen isoliert ist.

Umreifung | RIC ‚1 PET‘ Je nach Ausführung der Palette und deren Abmessungen verwenden wir zwei, drei oder vier Umreifungen, um die Oberlast zu fixieren und Reibung und mögliche Schäden am Produkt zu vermeiden.

Etiketten und Papierumschlag | RIC ’22 PAP‘

Die Kennzeichnungen „sehr zerbrechliches” Material, „Produkt OK” oder Hinweise zur Materialhandhabung sind derzeit unerlässlich, um die gesetzlichen Anforderungen anderer Zertifizierungen (ISO 9001) einzuhalten. Wir arbeiten an Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit, wie zum Beispiel den neuen Umschlägen aus Papier anstelle von Kunststoff.

Logistiketiketten | RIC ‚5 PP‘

Wir gewährleisten die Rückverfolgbarkeit unserer Produkte (vom verwendeten Rohmaterial bis zum Lieferort) mithilfe thermogedruckter Barcodes auf Polypropylen-Etiketten.

Schutzfolie auf den Platten | RIC ‚4 LDPE‘ Wir bringen auf beiden Seiten der Kunststoffplatten eine Folie an, um sie vor oberflächlichen Kratzern zu schützen, sowohl während des Transports als auch bei der Handhabung durch den Kunden, und um bei thermischen, maschinellen oder anderen Prozessen zu helfen, denen unsere Kunden die Platten möglicherweise unterziehen.

Der Königliche Erlass über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Der Königliche Erlass 1055/2022 über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 28. Dezember 2022 hat neue Verpflichtungen für Unternehmen mit sich gebracht. Die neue, in Spanien eingeführte Regelung betrifft Packmittel und Verpackungsabfälle unabhängig vom Material und zielt darauf ab, deren Auswirkungen auf die Umwelt entlang der gesamten Lebensdauer zu reduzieren. Zudem wurde die erweiterte Herstellerverantwortung von Unternehmen und Branchen angepasst. Diese sind nun verpflichtet, für die Finanzierung und Rückführung der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen und deren Abfälle zu aufzukommen.

Zur Erfüllung der neuen gesetzlichen Vorschriften müssen Unternehmen in Spanien ein erweiterten individuelles Systeme der Herstellerverantwortung (EPRIS) einrichten oder einem erweiterten kollektiven Systeme der Herstellerverantwortung (EPRCS) betreten, welches den Unternehmen einen großen Teil der individuellen Verpflichtungen abnimmt und ihnen damit die Einhaltung ihrer Verpflichtungen erleichtert. Der finanzielle Beitrag der Hersteller zu kollektiven Rücknahmesystemen wird basierend auf Faktoren wie Wiederverwendung, Wiederverwertung und Nutzung von Recycling-Material berechnet. 

NUDEC hat sich dem EPRCS-System Envalora und dem deutschen RIGK-System angeschlossen, um sowohl die (ab 2024) in Spanien anwendbaren als auch die (seit 2022) in Deutschland geltenden Normen zu erfüllen. Auf diese Weise genießen die Kunden von NUDEC die Sicherheit, dass die Verpackungen unserer Produkte ordnungsgemäß rückgeführt werden.

Anwendungsbereich und Ziele des neuen spanischen Verpackungsgesetzes

Der Königlicher Erlass über Verpackungen und Verpackungsabfälle 1055/2022, vom 27. Dezember ersetzt das vormalige Verpackungsgesetze 11/1997 vom 24. April und umfasst alle in Spanien auf den Markt gebrachten Packmittel und deren Rückstände, unabhängig von deren Ursprung (Industrie, Handel und Haushalte).

Die neue Norm verfolgt einen präventiven Ansatz, der sich aus den kürzlich verabschiedeten europäischen Richtlinien und der Ausrichtung auf die SDGs und den Globalen Pakt ableitet. Sie legt klare Ziele für die Vermeidung, Wiederverwendung und Wiederverwertung von in Verkehr gebrachten Produktverpackungen fest.

Präventionsziele

  • Wiederverwertbarkeit, oder wenn möglich Wiederverwendbarkeit, von 100 Prozent der auf den Markt gebrachten Verpackungen.
  • Weitere Abkehr vom Vertrieb von Einwegverpackungen und Einwegprodukten.
  • Verringerung des 2010 auf Verpackungsabfälle entfallenen Gewichts um 13 Prozent bis 2025 und um 15 Prozent bis 2030.

Wiederverwendungsziele

  • Ein Mehrweganteil von 20 Prozent bis 2030 und 30 Prozent bis 2050 in der Industrie.
  • Standardisierung von Verpackungen und Ersatz von Einwegverpackungen durch wiederverwendbare und wiederverwendete Verpackungen.
  • Auswahl von Verpackungsmaterialien unter Berücksichtigung von Lebenszyklusanalysen unter Abwägung der wirtschaftlichen Kosten gegenüber des ökologischen Nutzens.

Recyclingziele

  • Wiederverwertung von mindestens 65 Prozent des Gewichts aller Verpackungsabfälle bis 2025 und von mindestens 70 Prozent bis 2030.
  • Verbindliche Mindestanforderungen für den Recyclinganteil bei Verpackungen (im Fall von Kunststoff 55 Prozent des Gewichts).
  • Während des gesamten Lebenszyklus der Verpackung einzuhaltende Ökodesign-Anforderungen.